Buch verloren oder beschädigt

 

Nach §4 der „Gebührenordnung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für die Bibliotheken der Hochschule vom 10.10.2010 besteht die Verpflichtung einen Ersatz für beschädigte oder verlorene Medien zu leisten. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Was muss ich tun, wenn ein Buch beschädigt oder verloren wurde?

Zur Beschaffung eines Ersatzexemplars, es muss die gleiche oder eine neuere Auflage sein, erhalten Sie eine Frist von 14 Tagen. Neuwertig gebrauchte Exemplar werden ebenfalls akzeptiert.
Nach Abgabe der Ersatzleistung und Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird das Buch in den Bibliotheksbestand eingearbeitet. Das beschädigte Buch wird Ihnen nach der Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Die Benachrichtigung zur Abholung des Buches wird Ihnen per Post zugeschickt.

Was muss ich tun, wenn ich kein Ersatzexemplar beschaffen kann?

Legen Sie bitte innerhalb der vorgegebenen Frist eine Bescheinigung vor, dass das beschädigte oder verlorene Buch im Buchhandel vergriffen ist. Die Höhe der Ersatzleistung wird dann von der Bibliothek festgesetzt und Sie werden per Post über den Ersatzbetrag informiert.