Patent des Monats September
Eine kurze Geschichte des Einkochens
Für den Erntemonat September sind wir auf ein Patent gestoßen, das die Methode des Einkochens revolutioniert hat. Sie ist heute unter der Bezeichnung „einwecken“ bekannt, das entsprechende Gefäß heißt „Weckglas“. Ginge die Benennung allerdings streng nach der Erfinderleistung, würden wir unser Obst und Gemüse eigentlich „einrempeln“, denn der Erfinder des Einkochglases war Dr. Rudolf Rempel. Bereits 1892 wurde seine Erfindung „Apparat zum selbstthätigen Schließen und Entlüften von Sterilisiergefäßen" (DE000000066898A) in Deutschland patentiert – unser Patent des Monats September!
Rudolf Rempel arbeitete als Chemiker in den Laboren der „Actien-Gesellschaft für Chemische Industrie“ in Schalke. In seiner Freizeit tüftelte er gemeinsam mit seiner Frau an der Sterilisation von Lebensmitteln. Dabei nutzte er die Erkenntnisse des Franzosen Francois Nicolas Appert, der sich bereits 1810 mit Vakuum-Sterilisieren beschäftigt hatte. Zunächst experimentierte Rempel mit Milch, die er in Laborgläsern mit glattgeschliffenen Rändern im Wasserbad einkochte. Um die Gefäße gut abzudichten, legte er zwischen Glas und Deckel einen Gummiring und beschwerte den Deckel während des Prozesses mit einem Gewicht. Das überraschend gute Ergebnis dieser haltbar gemachten Milch motivierte ihn dazu, die Experimente auf weitere Nahrungsmittel auszudehnen. Sein Ziel war es, einen Apparat herzustellen, der die Deckel während des Erhitzens auf den Gläsern festhält. Rempel entwickelte einen Topf, in dem die Gläser so fixiert werden können, dass ihr Deckel während des Einkochens fest auf den Gummiring gepresst wird – der erste Einkochapparat war erfunden!
Der befreundete Leipziger Patentanwalt Dr. Otto Sack empfahl dem Erfinder, das „neue Konservierungsverfahren“ mit einem Patent zu schützen. Bevor Rudolf Rempel jedoch Profit aus seiner Erfindung ziehen konnte, erkrankte er schwer und starb 1894 im Alter von nur 34 Jahren. Sein Patent ging zunächst an Albert Hüssener, den Direktor der Firma, bei der Rempel angestellt war, über. Aufgrund schlechter Vermarktung blieb der wirtschaftliche Erfolg der Einkochgläser und –geräte jedoch aus - bis Carl Johann Weck das Patent übernahm.
Weck war einer von Rempels ersten und engagiertesten Kunden. Als Vegetarier und Antialkoholiker faszinierte ihn die Idee, Früchte und Säfte ohne Gärungsprozess haltbar zu machen.
1900 gründete er zusammen mit dem Kaufmann Georg van Eyck die Firma J. Weck & Co. Zusätzlich zum Patentschutz ließ sich Weck® seinen Namen als Warenzeichen eintragen - einer der ersten Markenartikel Deutschlands war entstanden! Ein kluger Schachzug, wie sich herausstellte, denn der ungeduldige Geschäftsmann verließ die Firma bereits nach zwei Jahren wieder - mit einer zufriedenstellenden Lizenzvereinbarung in der Tasche! Dass die Marke bis heute erfolgreich sein würde, konnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand ahnen. 1934 wurde der Begriff „einwecken“ sogar in den Duden aufgenommen. Die zeitlose Erfindung des Einkochens verdanken wir dennoch Dr. Rudolf Rempel.
Das Patent- und Normenzentrum wünscht weiterhin aufgeweckte Ideen!
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Quellen
Patentschrift: DE000000066898A
Wissenswertes: Das Weck Einkochverfahren
WDR Stichtag: Das Einkochverfahren wird patentiert
Gelsenkirchener Geschichten: Dr. Rudolf Rempel