Dissertationen
Dissertationen unterliegen einer Veröffentlichungspflicht. Die Anzahl der abzugebenden Exemplare wird durch die Promotionsordnung geregelt und hängt davon ab, in welcher Form publiziert werden soll. Grundsätzlich haben Sie die Wahl, Ihre Dissertation online oder gedruckt zu veröffentlichen. Gerne können Sie sich auch mit dem Online Tutorial zur Wahl der Publikationsform über die Unterschiede zwischen den Publikationsformen informieren.
Für beide Publikationswege gilt:
- Für Form, Inhalt und Gestaltung von Dissertationen und Habilitationsschriften sind die Vorgaben der Fakultät (Promotionsordnungen) maßgeblich.
- Die Bibliothek akzeptiert jede stabile Art der Bindung, mit Ausnahme der Ring- und Spiralbindung sowie der Draht- oder Klammerheftung. Es darf kein korrosionsanfälliges Material verwendet werden (z.B. Metall im Einband).
- Die Dissertation kann auch über einen Verlag publiziert werden.
- Schauen Sie sich die Hinweise und den Ablauf Ihrer gewünschten Veröffentlichungsform auf den entsprechenden Webseiten (Print-Veröffentlichung; Online-Veröffentlichung) an und laden sich die jeweilige Checkliste herunter.
- Wenn Sie den Volltext oder ein Abstract veröffentlichen möchten, benötigen wir einen Autorenvertrag. Mit dem Autorenvertrag übertragen Sie der Bibliothek das einfache Nutzungsrecht, Ihren Text im Internet zu verbreiten.
- Mit der Abgabe Ihrer Dissertation erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung, die Sie im Promotionsbüro abgeben.
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