Institutsausweis
- Institutsausweise sind übertragbar. Sie können für Lehrende und Mitarbeiter der RWTH eingerichtet werden.
- In Bezug auf Leihfristen und Säumnisgebühren unterscheiden sich Institutskonten nicht von Privatkonten für Hochschulangehörige.
- Die Verantwortung für die Medien, die über den Institutsausweis entliehen wurden, liegt beim Geschäftsführer oder Anweisungsberechtigen des Instituts. Er ist verpflichtet, bei verspäteter Rückgabe anfallende Säumnisgebühren zu begleichen und bei Beschädigung oder Verlust Ersatz zu leisten.
- Für die Ausstellung ist ein Antragsformular auszufüllen.
- Die Ausgabe von Büchern erfolgt nur bei Vorlage des Institutsausweises.
- Ohne weitere Legitimationsprüfung händigt die Universitätsbibliothek jedem, der diesen Ausweis vorlegt, Medien aus. Der Verantwortliche hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen den Ausweis benutzen, die dazu berechtigt sind.
- Ein Verlust des Ausweises sollte der Universitätsbibliothek sofort gemeldet werden, damit das Konto gesperrt und Missbrauch vermieden werden kann.
- Die Universitätsbibliothek verschickt Benachrichtigungen per E-Mail. Stellen Sie daher bitte sicher, dass jederzeit die korrekte E-Mail-Adresse eingetragen ist.