Patente, Marken, Design
Forscherinnen und Forscher, aber auch KMU und Handwerksbetriebe entwickeln bei ihrer (wissenschaftlichen) Arbeit technische Innovationen, die sich wirtschaftlich verwerten lassen. Dieses geistige Eigentum gilt es zu schützen. Dazu bietet der gewerbliche Rechtsschutz vielfältige Möglichkeiten:
Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums |
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Gewerblicher Rechtsschutz | Urheberrecht | ||
Design |
Patent
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Marke
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Schöpferische Werke |
Gestaltung | Technische Lösung | Waren/ Dienstleistung |
Literatur, Kunst, Musik, Software |
Anmeldung Eintragung |
Anmeldung Eintragung Prüfung |
Anmeldung Eintragung Prüfung |
automatisch |
25 Jahre | 20 Jahre 25 Jahre (Pharma) |
unbegrenzt, zunächst 10 Jahre |
70 Jahre nach Tod des Urhebers |
Um Sie bei der Wahl geeigneter Schutzrechte zu unterstützen, bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch zur IP-Strategie für Einsteiger*innen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Idee gemäß des Arbeitnehmererfindergesetztes (ArbnErfG) Ihrem Arbeitgeber gehört. Eine Erfindung im Rahmen der Arbeit (Firma oder Uni) muss dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten von Ihren Ansprechpartnern in der Abteilung 4.1 Forschungsprofil und IP-Management!