3G-Regel für PNZ-Nutzung

 

Nach der ab dem 20.08.2021 geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung wird nur noch danach unterschieden, ob die Kommunen und das Land über oder unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 liegen.

Da Aachen zurzeit über einer Inzidenz von 35 liegt, tritt die 3G-Regel in Kraft: Nur noch für Getestete, Genesene oder Geimpfte ist es möglich, einen Termin im Patent- und Normenzentrum zu buchen.

Geimpft: Ein Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, ist erforderlich. Die Impfung muss eine von der EU anerkannte Impfung sein.

Genesen: Ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion (auf Deutsch oder Englisch) ist erforderlich.

Getestet: Ein negativer Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden ist, einer zertifizierten Teststelle ist erforderlich.

Es gilt weiterhin die allgemeine Maskenpflicht in allen Gebäuden.