Das DPMA informiert: Neue Leitlinien für Designeintragungen
Die nationalen Patent- und Markenämter haben zusammen mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Rahmen eines Projekts die Anforderungen an die grafische Wiedergabe von Designs überarbeitet und Leitlinien zur gemeinsamen Praxis bei Designeintragungsverfahren aufgestellt.
Im Vordergrund standen dabei die grafischen Schutzbeschränkungserklärungen ("Disclaimer") sowie die zulässigen Arten von Ansichten und die Beurteilungsmaßstäbe für einen neutralen Hintergrund. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) setzt diese Leitlinien seit 15. Juli 2016 um.
Die Inhalte und Ergebnisse des Projektes können Sie der Gemeinsamen Mitteilung „Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern“ entnehmen.