Patent des Monats Januar
Vor 40 Jahren, genau am 1. Januar 1976, wurde in Deutschland die Anschnallpflicht eingeführt. Ein weitreichender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte befanden die einen, ein Meilenstein für die sichere Autofahrt die anderen. Heute ist der Griff zum Sicherheitsgurt für die meisten Autofahrer so selbstverständlich geworden wie das Gas geben.
Grundlegend für die Einführung der Gurtpflicht war die Erfindung des Sicherheitsgurtes durch den Schweden Nils Bohlin. Daher ist sein Patent DE 1101987 mit dem Titel „Sicherheitsgurt für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge“ unser Patent des Monats Januar.
Bohlin meldete bereits 1961 den Gurt, der „aus einem schräg über den Brustkorb zu spannenden Brustgurt und einem Leib- oder Hüftgurt“ besteht, zum Patent in Deutschland an. Jedes Teilstück des Gurts ist in seiner Länge verstellbar. Seine Erfindung beschreibt also den klassischen 3-Punkt-Gurt, dessen überarbeitete Nachfolger heute in allen Pkws vorgeschriebenen sind.
Der Entscheidung ab dem 1. Januar 1976 die Anschnallpflicht einzuführen, war eine mehrjährige Diskussion vorausgegangen. Zwar wurden schon seit Anfang der 1970er Jahre Anschnallgurte in Pkws eingebaut, sie konsequent zu nutzen lehnte aber ein Großteil der Bevölkerung ab. Zu groß sei die Gefahr im Falle eines Unfalls im Auto gefesselt zu sein. Bis die Vorurteile gegen den Gurt entkräftet waren, brauchte es viele Jahre Aufklärungsarbeit.
Neue Sicherheitsvorkehrungen wie der Einbau von Airbags lieferten ein weiteres Argument für die Gurtpflicht: Seinen höchstmöglichen Schutz bietet er nur, wenn sich der Insasse im ausreichenden Abstand dazu befindet. Seit Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein, bis dahin in der Mitte noch zulässige Beckengurte waren nun nicht mehr erlaubt. Die meisten Neuwagen verfügen darüber hinaus über Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer.
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