Patent des Monats August

03.08.2020
  Kronkorken © www.pixabay.com

Der Kronkorken

Sommerzeit ist Biergartenzeit! Seit dem Jahr 2007 wird am ersten Freitag im August sogar der Internationale Tag des Bieres begangen - nicht nur, um das Getränk zu feiern und zu genießen. Vielmehr soll es darum gehen, die Bierbraukunst zu würdigen und am Leben zu erhalten. Zum Verschließen der Bierflaschen wird dabei wohl am häufigsten der Kronkorken verwendet. Aus diesem Anlass ist die Erfindung, die 1892 von Willliam Painter mit dem Titel „Bottle-Sealing Device“ unter der Nummer US468226 in den USA zum Patent angemeldet wurde, unser Patent des Monats!

Ein Kronkorken dient dazu, Getränke - auch kohlensäurehaltige - luftdicht und geschmacksneutral zu verschließen. So soll die Qualität des Flascheninhalts bewahrt und ein auslaufsicherer Flaschentransport gewährleistet werden. Bis zu Painters Erfindung versuchte man sich bei Limonade, Bier und anderen kohlensäurehaltigen Getränken mit unterschiedlichsten Stopfen, die aber häufig undicht waren oder einfach nicht hielten. Abhilfe verschaffte der Bügelverschluss, dessen Herstellung jedoch mit höheren Material- und Energiekosten verbunden war.

Diesem Unbill begegnete Painter mit der Idee, den Druck des Gases auf den Flaschenverschluss auf eine Blechmanschette mit 24 Zacken zu verteilen. Durch die gleichmäßige Druckverteilung auf den Flaschenhals entsteht ein luftdichter Verschluss, ohne den Flaschenhals zu zerbrechen. Um zu vermeiden, dass der Flascheninhalt mit dem Blech in Berührung kommt, ist der Deckel innen mit Papier beschichtet, ein Korkring dient zur auslaufsicheren Abdichtung. Im Vergleich zum üblichen Bügelverschluss setzte sich der Kronkorken auch aufgrund der günstigeren Herstellungskosten durch.

Noch im gleichen Jahr meldete der leidenschaftliche Tüftler William Painter den Flaschenverschluss auch in Deutschland unter DE68350 zum Patent an und gründete die „Crown Cork & Seal Company“ in Baltimore. Zum Kronkorken erfand er passenderweise einen Flaschenöffner ( US514200 ) sowie eine Maschine, um Flaschen zu verschließen und vieles mehr - insgesamt meldete er im Laufe seines Lebens 85 Patente an.

Übrigens hat der heute handelsübliche Kronkorken - anders als das Original - nur noch 21 Zacken, da die Durchmesser der Flaschenhälse reduziert wurden. Außerdem konnte so das Problem behoben werden, dass Kronkorken mit gerader Zacken-Anzahl in den Zuführungsbahnen der Abfüllanlagen auslösten: sie verkanteten häufig, da sich dabei immer zwei Zacken genau gegenüberlagen. In Deutschland passen auf Glasflaschen, deren Mundstücke gemäß der Norm DIN 6094 hergestellt werden, Kronkorken mit der Norm DIN 6099.

 

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Quellen:

Wikipedia: Der Kronkorken

Wikipedia: Internationaler Tag des Bieres

WDR Stichtag - Patent Kronkorken

www.welt.de: Warum der Kronkorken drei Zacken verloren hat