Corona-Update: Was ändert sich?

01.04.2022
 

Zum 1. April tritt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Kraft. Demensprechend kann ab dem 4. April die Unibib ohne Prüfung des 3G-Nachweises und ohne Maske betreten werden. Dennoch appellieren wir an alle, weiterhin innerhalb des Gebäudes einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um das Infektionsgeschehen zu minimieren.

Für die Lernplätze der Bibliothek 1 und der Medizinischen Bibliothek ist weiterhin eine Buchung über das Reservierungssystem der Hochschule notwendig. Hier besteht weiter ein größerer Abstand zwischen den Lernplätzen.
Die Lernplätze der Bibliothek 2 können ohne vorherige Buchung frei genutzt werden.

Aufgrund der Hausordnung gilt weiter die Vorschrift, dass Personen mit ärztlich nicht abgeklärten Erkältungssymptomen die RWTH nicht betreten dürfen.