Änderung bei den Kopierkarten

 

Aufgrund organisatorischer Änderungen beim Betreiber der Kopiergeräte sind ab dem 1.5.2017 Papierkopien an den Kopiergeräten in der Zentralbibliothek und der Bibliothek 2 nur noch über Münzeinwurf zu erstellen.

Das Aufladen von Guthaben ist nicht mehr möglich.

Das Restguthaben vorhandener Karten kann aber noch bis voraussichtlich 30.4.2017 aufgebraucht werden. Die Kopierkarten (3 EUR Pfand) können bis zum 27.4.2017 zurückgegeben werden:

In der Mies-van-der-Rohe-Str. 1 Dienstag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr

In der Ausleihhalle Mittwoch 10 bis 13 Uhr

Das Guthaben kann nicht bar erstattet werden. Verwenden Sie dafür das Formular zur Rückerstattung des Betreibers. Eine Rückerstattung von Pfand und Guthaben ist hierüber bis zum 31.10.2017 möglich.

Die UB wird eine alternative Lösung nach dem 1.5.2017 entwickeln.